In Hamburg-Mitte haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen eine individuelle Note zu verleihen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren, welche Kosten anfallen und was Sie bei der Zulassung beachten müssen.
Schritt 1: Online-Wunschkennzeichen-Reservierung
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt in Hamburg (Mitte) einfach und schnell online über die offizielle Website der Stadt Hamburg.
- Besuchen Sie die Website des Landesbetriebs Verkehr (LBV).
- Wählen Sie das gewünschte Kennzeichen-Format aus (z. B. HH-XX 1234).
- Geben Sie Ihre Wunschkombination ein und prüfen Sie die Verfügbarkeit.
- Reservieren Sie das Kennzeichen und notieren Sie sich die Reservierungsbestätigung.
Schritt 2: Gebühren für die Reservierung
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich aus zwei Gebühren zusammen:
- 10,20 € für das Wunschkennzeichen
- 2,60 € für die Reservierung
Insgesamt beträgt die Gebühr 12,80 €. Die Bezahlung erfolgt bei der Fahrzeugzulassung.
Schritt 3: Reservierungsdauer
In Hamburg bleibt Ihr Wunschkennzeichen 90 Tage lang reserviert. Wenn Sie es in diesem Zeitraum nicht nutzen, wird es wieder freigegeben. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie die Reservierung vor Ablauf verlängern.
Schritt 4: Zulassung des Fahrzeugs
Nachdem Sie Ihr Wunschkennzeichen reserviert haben, benötigen Sie die Reservierungsnummer zur Fahrzeugzulassung. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens
Die Zulassung erfolgt in einer der Zulassungsstellen des LBV in Hamburg, zum Beispiel im Standort Hamburg-Mitte.
Tipps zur Kennzeichenwahl
- Individuell: Wählen Sie Buchstaben und Zahlen, die für Sie eine persönliche Bedeutung haben, wie Initialen oder wichtige Daten.
- Flexibel: Seien Sie auf Alternativen vorbereitet, falls Ihr Wunschkennzeichen bereits vergeben ist.
- Regelkonform: Achten Sie darauf, dass keine unerlaubten Kombinationen wie „SS“, „SA“, „NS“ oder andere Buchstabenfolgen mit potenziell anstößigem Inhalt verwendet werden dürfen.